Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

Themen-Index

Artikel zum Thema: Aussetzungszinsen

Kein Ende bei der Erhöhung des Basiszinssatzes

Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 3,38 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

 

Seit 21.6.2023

Bisher

Stundungszinsen

5,38 %

4,88 %

Aussetzungszinsen

5,38 %

4,88 %

Anspruchszinsen

5,38 %

4,88 %

Beschwerdezinsen

5,38 %

4,88 %

Umsatzsteuerzinsen

5,38 %

4,88 %

Bild: © Adobe Stock - Andrey Popov

Juli 2023
Kategorien: Klienten-Info