Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

Klienten-Info

Suche

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Von der Steuerberater-Website www.fusseis.at möchte ich diesen Artikel empfehlen:

Steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten von Trauergästen als außergewöhnliche Belastung

Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten von Trauergästen als außergewöhnliche Belastung

Die Lohnsteuerrichtlinien sehen vor, dass die Kosten eines würdigen Begräbnisses sowie eines einfachen Grabmals als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, sofern kein ausreichender Nachlass (maßgebend sind die um entrichtete Gerichtsgebühren gekürzten Nachlassaktiva) zur Deckung der Kosten vorhanden ist. Die Aufwendungen für Begräbnis und Grabmal dürfen jeweils 4.000 € nicht übersteigen. Kosten für die Bewirtung von Trauergästen waren bisher nicht absetzbar.

Der UFS (RV/2469-W/07 vom 22.11.2007) hat jedoch nunmehr entschieden, dass auch Aufwendungen für einen einfachen „Leichenschmaus“ zu den Kosten eines würdigen Begräbnisses zählen und insoweit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, sofern sie nicht im Nachlass Deckung finden. Das Totenmahl muss nach Ortsgebrauch, Stand und Vermögen des Verstorbenen angemessen sein. Weiterhin steuerlich unbeachtlich sind allerdings die Kosten für Trauerkleidung sowie für Grabpflege.

Bild: © gmg9130 - Fotolia

Mai 2008
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info