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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Zweitwohnsitz

Neues zur beschränkten Einkommensteuerpflicht

Einkommensteuer von Bruttoeinnahmen

Laut EuGH vom 12. Juni 2003 verstößt die Bruttobesteuerung beschränkt Steuerpflichtiger gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Dieses Urteil, welches gegen deutsches Steuerrecht ergangen ist, hat auch für die österreichische Regelung Bedeutung, weil hier ebenfalls die Abzugsbesteuerung der Einkünfte mit 20 % des Bruttoeinkommens normiert ist. Eine Neuregelung dürfte in Richtung einer Veranlagungsoption gehen.

Zweitwohnsitz - Verordnung mit Wirkung ab 1. Jänner 2004

Diese mildert die bisherige Handhabung des Wohnsitzkonzeptes für die Anknüpfung zur unbeschränkten Steuerpflicht. Zweitwohnsitzer mit untergeordneter Benutzung des österreichischen Zweitwohnsitzes sind unter folgenden Voraussetzungen vom Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen:

  • Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich seit mehr als 5 Kalenderjahren im Ausland.
  • Der österreichische Zweitwohnsitz (es können auch mehrere Zweitwohnsitze sein) wird nicht länger als 70 Tage im Jahr benutzt, womit Feriendomizile nicht steuerschädlich sind.
  • Es wird ein Verzeichnis geführt, aus dem die Anzahl der Tage der inländischen Wohnungsbenutzung ersichtlich ist.

Dessen ungeachtet besteht aber dann unbeschränkte Steuerpflicht des Abgabepflichtigen, wenn der unbeschränkt steuerpflichtige (Ehe-)Partner, von dem der Abgabenpflichtige nicht dauernd getrennt lebt, den inländischen Wohnsitz benutzt.

Bild: © rangizzz - Fotolia

März 2004
Kategorien: Klienten-Info