Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Wirtschaftskammer

Coronavirus: Dienstfreistellung von Risikogruppen

Bundesregierung schafft Klarheit, welche Risikogruppen Anspruch auf Dienstfreistellung samt Entgeltfortzahlung haben.

Besonderes Augenmerk muß beim Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin jener Gruppe geschenkt werden, die im medizinischen Sinne einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist. Das gilt jetzt umso mehr, als in absehbarer Zukunft durch die schrittweise Zurücknahme der Betriebsschließungen die Intensität des wirtschaftlichen Lebens und damit die Häufigkeit von Kontakten wieder zunehmen wird.

Risikogruppen von Experten definiert

In den vergangenen Wochen hat eine Expertengruppe die besonderen Risikogruppen definiert und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Gestern wurden im Zuge einer Pressekonferenz weitere Details zum besonderen Schutz dieser Gruppe vorgestellt. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Nationalrat, tritt die Regelung mit 4. Mai in Kraft.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Die auf Basis der Kriterien der Expertengruppe erstellte Liste von Betroffenen umfasst österreichweit rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Der Dachverband der Sozialversicherungsträger muss die Beschäftigten bei individueller Zugehörigkeit zur Risikogruppe informieren
  • Daraufhin beurteilen Ärzte die individuelle Situation der Betroffenen und stellen gegebenenfalls ein Risikoattest aus. Das Risikoattest kann auch ohne vorliegendem Informationsschreiben des Dachverbands ausgestellt werden
  • Wenn Arbeitnehmer ein Risikoattest vorlegen, können Vorgesetzte in den Betrieben gemeinsam im Einvernehmen mit betroffenen Beschäftigten geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen. Dafür gilt folgender Stufenplan:
    • Es ist zu prüfen, ob es möglich ist, besondere Vorkehrungen am Arbeitsplatz im Betrieb umzusetzen.
    • Dort, wo das nicht möglich ist, ist die Arbeit von zuhause zu erledigen.
    • Wenn auch das nicht realisierbar ist, greift die völlige Freistellung von der Arbeitsleistung.
  • Erfreulich ist, dass im Falle der Notwendigkeit der vollständigen Freistellung dem Arbeitgeber die Lohnkosten zur Gänze (inkl. der Lohnnebenkosten) von der Sozialversicherung ersetzt werden

Auch gültig bei kritischer Infrastruktur

Die Regelung gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich von kritischer Infrastruktur. Eine Kündigung wegen Inanspruchnahme der Dienstfreistellung kann bei Gericht angefochten werden. Die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die einer Risikogruppe angehören, kann bis 31.5.2020 andauern, eine Verlängerung ist möglich.

Zur Wahrnehmung der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber war es von großer Bedeutung, mit der Festlegung der Risikogruppe eine klare Vorgabe für die weitere Vorgangsweise zu erhalten.

Die vorliegende Regelung dient sowohl dem bestmöglichen Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Verhinderung zusätzlicher Kosten für die Betriebe. Alle Informationen über die nächsten Schritte und die zur Verfügung stehenden Hilfsmaßnahmen aktualisiert die WKO laufend auf ihrem Coronavirus-Infopoint.

Quelle: https://news.wko.at/news/oesterreich/COVID-19:-Offene-Fragen-bei-Freistellung-von-Risikogruppe.html

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells