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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Uneinbringlichkeit

Forderungswertberichtigung unter Berufung auf negatives Eigenkapital des Schuldners

Im Zuge von Betriebsprüfungen drehen sich die Diskussionen bei vorgenommenen Forderungswertberichtigungen um die Fragen der Nachweisführung, der Zuordnung der Wertminderung zu welcher Periode (Stichwort: Nachholverbot!) und der Dokumentation der gesetzten Einbringungsmaßnahmen, welche zu keinem Erfolg geführt haben. Bei Forderungsabschreibungen kurz nach Rechnungslegung oder bei Forderungswertberichtigungen im Konzern werden die Diskussionen regelmäßig noch intensiver geführt. Hinsichtlich der Dokumentation der gesetzten Einbringungsmaßnahmen verlangt die Finanzverwaltung regelmäßig Nachweise über erfolglose Mahnungen, Klagen, Anmeldungen im Ausgleichs- oder Konkursverfahren oder sonstige Gründe, durch welche die Uneinbringlichkeit glaubhaft gemacht werden kann. Der Hinweis auf ein negatives Eigenkapital des Schuldners wurde bislang nicht als (alleiniger) Nachweis anerkannt.

Eine aktuelle Entscheidung des BFG (GZ RV/2101371/2015 vom 21.4.2017) hat die strengen Kriterien zumindest im Anlassfall etwas aufgelockert. Das BFG folgte dabei der Ansicht des Steuerpflichtigen, wonach aus den mit einem (deutlich) negativen Eigenkapital ausweisenden Jahresabschlüssen des Schuldners eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Schuldner in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinde und Einbringungsmaßnahmen nahezu aussichtslos seien. Im Anlassfall wurde die Einschätzung noch mit dem Hinweis auf zahlreiche Rechtsstreitigkeiten des Schuldners untermauert.

Die Entscheidung des BFG ist grundsätzlich positiv zu beurteilen. Es ist jedoch weiterhin zu empfehlen, die Nachweisführung der Notwendigkeit der Forderungswertberichtigung nicht ausschließlich mit dem Hinweis auf ein negatives Eigenkapital des Schuldners zu untermauern. Der Dokumentation der gesetzten (erfolglosen) Einbringungsmaßnahmen sollte daher weiterhin Augenmerk geschenkt werden.

Bild: © nmann77 - Fotolia

August 2017
Kategorien: Klienten-Info