Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Tarifsenkung

Steuerreform 2009 im Ministerrat verabschiedet

In der Sitzung des Ministerrates vom 10.2.2009 wurde die Regierungsvorlage zur Steuerreform 2009 verabschiedet. Die Beschlussfassung im Parlament ist für März 2009 vorgesehen. Hinsichtlich jener Änderungen, die wir bereits in der Ausgabe vom Jänner 2009 (siehe KI 01/09) ausführlich vorgestellt haben, haben sich keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Die beschlossenen Tarifsenkungen ab 1.1.2009 können voraussichtlich erstmalig bei der Lohnverrechnung für April 2009 angewendet werden. Dabei können auch die Monate Jänner bis März 2009 aufgerollt werden und den Arbeitnehmern die zuviel einbehaltene Lohnsteuer ausbezahlt werden.

Fest steht nun auch, dass die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags bereits ab 2009 von 100 € auf maximal 200 € erhöht wird. Nicht mehr vorgesehen ist die Steuerbefreiung für Vorteile aus der Ausübung von nicht übertragbaren Aktienoptionen, die nach dem 31. März 2009 eingeräumt werden.

Ergänzend sollen die Änderungen beim Freibetrag für investierte Gewinne ab 2010 dargestellt werden. Dieser wird dann von derzeit 10% auf 13% und auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten ausgeweitet. Darüber hinaus erfolgt eine Umbenennung in „Gewinnfreibetrag“, da für Gewinne bis 30.000 € zur Geltendmachung keine Investitionen mehr erforderlich sind. Dieser Teil der Begünstigung wird auch als „Grundfreibetrag“ bezeichnet und automatisch zuerkannt. Der darüber hinausgehende Freibetrag bis zu einem Maximalwert von 100.000 € kann weiterhin nur bei Tätigung entsprechender Investitionen geltend gemacht werden („investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“). Wichtig ist, dass auch Übergangsgewinne bei Wechsel der Gewinnermittlungsart berücksichtigt werden können, nicht jedoch Veräußerungsgewinne.

Bei Gewinnermittlung durch Pauschalierung kann der Grundfreibetrag geltend gemacht werden, während der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag diesen Gewinnermittlern weiterhin verwehrt ist (siehe auch KI 08/08)

Bild: © Eisenhans - Fotolia

März 2009
Kategorien: Klienten-Info