Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Steuernachzahlung

Senkung von Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen

Nachdem wir im Sommer (KI 08/11) eine Anhebung der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen zu berichten hatten, ist es mit Wirkung zum 11.12.2011 durch Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank zu einer Senkung des Basiszinssatzes von 0,88% auf 0,38% gekommen. Die an den Basiszinssatz gekoppelten Jahreszinssätze stellen sich seit 11.12.2011 wie folgt dar:

Ab 11.12.2011

bisher

Stundungszinsen

4,88%

5,38%

Aussetzungszinsen

2,38%

2,88%

Anspruchszinsen

2,38%

2,88%

Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 neu geschaffenen Berufungszinsen gem. § 205a BAO betragen ab 1.1.2012 ebenso 2,38% (siehe dazu den Beitrag in dieser Ausgabe). Stundungszinsen werden für die Stundung von Steuerschulden verrechnet. Aussetzungszinsen fallen dann an, wenn gegen eine Steuernachzahlung das Rechtsmittel der Berufung ergriffen wird und anstatt einer Stundung bis zur Entscheidung über die Berufung eine Aussetzung der Einhebung beantragt wird. Anspruchszinsen werden für Steuernachzahlungen und Steuergutschriften bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer ab dem 1.10. des Folgejahres angelastet bzw. gutgeschrieben. Derartige Anspruchszinsen sind weder steuerlich abzugsfähig noch im Falle einer Gutschrift steuerpflichtig.

Bild: © estima - Fotolia

Januar 2012
Kategorien: Klienten-Info