Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Steuerberatung

Kurz-Info: Steuererklärungsfrist 30. Juni 2022 bei Quotenregelung

Wenn die (Jahres)Steuererklärung elektronisch eingereicht wird, muss dies grundsätzlich spätestens mit dem 30. Juni des Folgejahres erfolgen - Einreichungen in Papierform müssen schon bis 30. April des Folgejahres erledigt sein. Wenn Steuerpflichtige allerdings von sogenannten Quotenvertretern, insbesondere von Steuerberatern, gegenüber dem Finanzamt vertreten werden, können die Steuererklärungen regelmäßig erst mit Ende April des zweitfolgenden Jahres abgegeben werden (grundsätzlich ist der 31. März des zweitfolgenden Jahres Stichtag, wobei alljährlich eine Toleranzfrist von einem Monat gewährt wird).

Durch Erlass des BMF wurde diese Toleranzfrist im Rahmen der Quotenregelung für die Steuererklärung 2020 einmal auf drei Monate erstreckt. Begründet wird dies mit den noch immer andauernden Belastungen in Folge der COVID-19-Pandemie. Steuererklärungen für das Jahr 2020 gelten im Rahmen der Quotenregelung folglich als rechtzeitig eingereicht (sofern noch keine Fristsetzung erfolgt ist), wenn sie bis zum 30. Juni 2022 via FinanzOnline abgegeben werden.

Bild: © Adobe Stock - Berk

April 2022
Kategorien: Klienten-Info