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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Stammkapital

Unterschiedliche Kapitalerfordernisse bei GmbH - VfGH hat keine Einwände dagegen

Nach zwei Änderungen des GmbH-Gesetzes in den Jahren 2013 und 2014 gibt es drei Arten von GmbH, für die je nach Gründungsdatum unterschiedliche Kapitalerfordernisse gelten. Zur Erinnerung: Im Jahr 2013 wurde das Mindeststammkapital von bis dahin 35.000 € auf 10.000 € gesenkt („GmbH light“). Alte GmbH konnten ihr Stammkapital auf das niedrigere Niveau von 10.000 € senken. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 hieß es wieder zurück zum Mindestkapital von 35.000 €, sofern nicht das „Gründungsprivileg“ in Anspruch genommen wird, nach welchem für die ersten 10 Jahre ein Kapital von 10.000 € ausreicht. Eine Herabsetzung des Kapitals bei „alten“ Gesellschaften ist seit dieser Neuregelung allerdings nicht mehr möglich. Jene Gesellschaften, die zwischen dem 1.7.2013 und dem 28.2.2014 (also zwischen den Gesetzesänderungen) gegründet wurden oder einen Herabsetzungsantrag auf das Mindestkapital von 10.000 € gestellt haben, müssen bis 1.3.2024 ihr Stammkapital wieder auf die 35.000 € auffüllen.

Ein Gründer einer GmbH hat diese Bestimmungen bis zum Obersten Gerichtshof angefochten. Seitens des Obersten Gerichtshofes wurde ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestellt, die Bestimmungen über die Kapitalgrenzen aufzuheben. Der VfGH ist diesem Antrag in seiner Entscheidung vom 14.3.2017 (G 311/2016) allerdings nicht gefolgt. Inhaltlich ist nach seiner Ansicht trotz der sehr kurzen Zeit zwischen den Änderungen nichts einzuwenden. Auch das Gründungsprivileg mit 10.000 €, welches zumindest zwischenzeitlich für neue GmbH geringere Kapitalisierungserfordernisse als für bestehende GmbH bringt, wurde bestätigt. Der VfGH sieht darin nämlich einen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum zur Förderung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Fazit: Die verschiedenen Regelungen zu den Mindestkapitalanforderungen von GmbH werden uns daher auch noch die nächsten Jahre begleiten.

Bild: © dusk - Fotolia

Mai 2017
Kategorien: Klienten-Info