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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Provisionszahlung

Provisionen bei Hausversicherungen durch Immobilienverwalter sind umsatzsteuerfrei

Hausverwaltungen (Immobilienverwalter) übernehmen oftmals auch die Vermittlung von Versicherungen im Zusammenhang mit von ihnen betreuten Objekten und erhalten dafür von der Versicherung eine Provisionszahlung. Für die Versicherungsnehmer kann dies praktisch sein, wenn die Hausverwaltung bei der Betreuung von Schadensfällen und –meldungen unterstützend mitwirkt. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 18.11.2008 (GZ 2006/15/0143) entgegen früherer Ansichten klargestellt, dass vom Immobilienverwalter vereinnahmte Provisionszahlungen im Zusammenhang mit (der Vermittlung von) Versicherungen umsatzsteuerfrei sind. Bei dieser dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Auslegung ist zu beachten, dass dies nur bei Versicherungen für fremde Gebäude gilt, nicht aber für solche, die im Eigentum der Hausverwaltung stehen. Die Hausverwaltung ist dann nämlich einem Versicherungsmakler vergleichbar. Hingegen kommt eine erhaltene Provision für die Versicherung des im Eigentum der Hausverwaltung stehenden Gebäudes einem Preisnachlass und keinem Leistungsentgelt gleich (nicht umsatzsteuerbar und daher ebenfalls keine USt). Die geänderte Rechtsansicht und somit Umsatzsteuerfreiheit ist auf alle noch nicht rechtskräftigen Fälle anzuwenden und auch bei schon rechtskräftig veranlagten Fällen kann bis zum Ablauf der Verjährungsfrist ein Antrag auf Bescheidaufhebung gestellt werden.

Bild: © dusk - Fotolia

Mai 2009
Kategorien: Klienten-Info