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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Provisionszahlung

Klarstellung des BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Telefonwertkarten

Das BMF hat nunmehr klargestellt, dass der Verkauf von Telefonwertkarten bzw. vergleichbaren Ladebons und Calling Cards umsatzsteuerlich regelmäßig eine sonstige Leistung darstellt, da der Käufer an der Möglichkeit, Telefongespräche zu führen, interessiert ist und die Inanspruchnahme einer Telekommunikationsdienstleistung eine sonstige Leistung ist. Eine Lieferung wäre nur anzunehmen, wenn der Erwerber die Telefonwertkarte z.B. als Sammlerstück behalten möchte. Der weitaus häufigere Fall einer Lieferung liegt bei dem Verkauf von sogenannten sich aus Mobiltelefon und Gesprächsguthaben zusammensetzenden Startpaketen vor. Handelt es sich hingegen nur um eine SIM-Karte mit Gesprächsguthaben, liegt umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung vor. Die Einteilung in Lieferung und sonstige Leistung ist für den (umsatzsteuerlichen) Leistungsort, eine allfällige Steuerbefreiung sowie für den Steuersatz relevant.

Zwischen der tatsächlichen Einlösung der Telefonwertkarte und der Ausgabe durch den Netzbetreiber sind meistens Zwischenhändler (z.B. Trafikanten) geschaltet. Die Umsatzsteuer ist schließlich – sofern der Verkauf an einen Nichtunternehmer erfolgt – von diesem zu bezahlen, setzt sich jedoch aus mehreren Handelsstufen zusammen. Der Netzbetreiber erbringt letztlich die Telekommunikationsleistung und unterwirft den Gegenwert in der Regel der Anzahlungsbesteuerung (Rz 2607 der UStR 2000). Bei den Zwischenhändlern, denen üblicherweise ein Rabatt auf die Telefonwertkarten gewährt wird, unterliegt die Provisionszahlung des Netzbetreibers (in Form des Rabattes) als Differenz zwischen dem gezahlten und dem erhaltenen Betrag, der Umsatzsteuer. Ebenso führt ein eventueller Aufschlag i.Z.m. dem Verkaufspreis zur Umsatzsteuerpflicht. Die durch die Klarstellung des BMF begründeten Regelungen gelten für Vorgänge ab 1.1.2010 und unterscheiden sich zu den Aussagen im Umsatzsteuerprotokoll von November 2008 dadurch, dass die Provision (Differenz zwischen gezahltem und erhaltenem Betrag) dann nicht mehr steuerbefreit, sondern umsatzsteuerpflichtig ist.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia

März 2009