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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Pensionistenabsetzbetrag

Pensionistenabsetzbetrag - auch ausländische Pensionseinkünfte sind zu berücksichtigen!

Pensionisten steht grundsätzlich ein Absetzbetrag von 400 € pro Jahr zu. Dieser vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden Pensionsbezügen von 17.000 € und 25.000 € (Höchstgrenze) auf Null. Bei der Berechnung, ob die Höchstgrenze überschritten wurde sind auch ausländische Pensionseinkünfte, die in Österreich aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt sind, zu berücksichtigen. Seitens des UFS (Entscheidung vom 7.1.2009 – GZ RV/0470-G/08) wurde dies damit begründet, dass bei grenzüberschreitenden Sachverhalten grundsätzlich eine Besteuerung erreicht werden soll wie sie auch bei rein innerstaatlichen Sachverhalten vorgenommen wird. Daher ist nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Berücksichtigung der befreiten Auslandseinkünfte bei der Einschleifregelung des Pensionistenabsetzbetrages geboten.

Bild: © Fineas - Fotolia

März 2009
Kategorien: Klienten-Info