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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Pensionistenabsetzbetrag

Abschaffung der kalten Progression - was im Jahr 2023 passiert

Mit der Abschaffung der "kalten Progression" wurde nunmehr einer langjährigen Forderung Rechnung getragen. Im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses ("Teuerungs-Entlastungspaket Teil II") sind nun - als Regierungsvorlage Stand Mitte September 2022 - weitere Details bekannt geworden, welche Auswirkungen sich konkret im Jahr 2023 ergeben.

Generell gilt, dass 2/3 der Inflationsrate automatisch angepasst werden und das verbleibende Drittel für zielgerichtete Maßnahmen vorgesehen ist. Für das Jahr 2023 ist eine IHS/WIFO-Studie maßgebend für die auszugleichende Inflation von 5,2 % (Durchschnitt der jährlichen Inflationsrate von Juli 2021 bis Juni 2022). Im Sinne der Bekämpfung der kalten Progression ändern sich folgende (Grenz)Beträge, wodurch es zu steuerlichen Erleichterungen kommt.

Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifs

Aktuell

2023

Grenzbetrag

Bis 11.000 €

Bis 11.693 €

0 %

Über 11.000 bis 18.000 €

Über 11.693 bis 19.134 €

20 %

Über 18.000 bis 31.000 €

Über 19.134 bis 32.075 €

30 %

Über 31.000 bis 60.000 €

Über 32.075 bis 62.080 €

41 %

Über 60.000 bis 90.000 €

Über 62.080 bis 93.120 €

48 %

Über 90.000 €

Über 93.120 €

50 %

Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag

 

Aktuell

2023

Ein Kind

494 €

520 €

Zwei Kinder

669 €

704 €

Drei Kinder

220 €
(Zuschlag)

232 €
(Zuschlag)

Einkommensgrenze Partner jährlich

6.000 €

6.312 €

Unterhaltsabsetzbetrag

 

Aktuell

2023

Für das erste Kind

29,20 €

31 €

Für das zweite Kind

43,80 €

47 €

Für das dritte und jedes weitere Kind

58,40 €

62 €

Verkehrsabsetzbetrag

Aktuell

2023

400 €

421 €

690 €
(erhöht)

726 €
(erhöht)

660 €
(Zuschlag)

684 €
(Zuschlag)

Einschleifgrenzen

12.200 €

12.835 €

13.000 €

13.676 €

16.000 €

16.832 €

24.500 €

25.774 €

Pensionistenabsetzbetrag

Aktuell

2023

825 €

868 €

1.214 €
(erhöht)

1.278 €
(erhöht)

Einkommensgrenze erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

2.200 €

2.315 €

Einschleifgrenzen

19.930 €

20.967 €

26.500 €

26.826 €

17.500 €

18.410 €

25.500 €

26.826 €

SV-Rückerstattung

 

Aktuell

2023

SV-Rückerstattung (Arbeitnehmer)

400 €

421 €

SV-Rückerstattung (Arbeitnehmer inkl. Pendlerzuschlag)

500 €

526 €

Zuzüglich SV-Bonus (Arbeitnehmer, wenn Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag zusteht)

650 €

684 €

SV-Rückerstattung (Pensionisten)

550 €

579 €

Weitere Maßnahmen im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaket Teil II sollen auch zur weiteren Ökologisierung des Steuerrechts beitragen. So sind beispielsweise Zuschüsse des Arbeitgebers bis 200 € pro Jahr für die Nutzung CO2-emissionsfreier Fahrzeuge von der Steuer befreit, wenn diese im Rahmen von Car-Sharing-Plattformen genutzt werden (z.B. Autos, Motorräder, E-Bikes und E-Scooter). Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden die für die Pauschalierung vorgesehenen Einheitswert- und Umsatzgrenzen angehoben. Künftig soll demnach eine pauschalierte Gewinnermittlung bei einem Einheitswert von bis zu 165.000 € sowie bei Umsätzen von bis zu 600.000 € (Anhebung der Umsatzgrenze für nichtbuchführungspflichtige Unternehmer hinsichtlich der Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung) zur Anwendung kommen können. Schließlich soll auch der Dienstgeberbeitrag ab 2023 von 3,9 % auf 3,7 % gesenkt werden.

Teil III des Teuerungs-Entlastungspakets (Einbringung als Regierungsvorlage Mitte September 2022) soll schließlich zur Stärkung der Kaufkraft beitragen, indem die Sozialleistungen jährlich ab 2023 valorisiert werden. Folgende Leistungen werden demnach an die Inflation angepasst:

  • Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld;
  • Umschulungsgeld;
  • Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe;
  • Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus;
  • Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.

Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Bild: © Adobe Stock - Stockwerk-Fotodesign

Oktober 2022
Kategorien: Klienten-Info