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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Pensionistenabsetzbetrag

Pensionistenabsetzbetrag bei ausländischer Pension

Unbeschränkt steuerpflichtigen Pensionsbeziehern steht ein Pensionistenabsetzbetrag von jährlich 400 € zu. Dieser Absetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden Pensionsbezügen von 17.000 € und 25.000 € auf Null. Gemäß einer aktuellen Entscheidung des UFS Innsbruck (GZ RV/0132-I/09 vom 10.8.2011) steht der Absetzbetrag auch dann zu, wenn eine Steuerpflichtige eine ausländische Pension bezieht, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt ist (d.h. für die in Österreich gar keine Steuern anfallen). Im konkreten Fall bezog eine Frau eine deutsche Pension und hatte in Österreich lediglich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der UFS stellte dabei die ausländische Pension einer inländischen gleich und gewährte daher der Steuerpflichtigen den Pensionistenabsetzbetrag, wodurch sich die für die Vermietungseinkünfte zu zahlende Steuer entsprechend verringerte. Nach Auffassung des UFS ist die Höhe der ausländischen Pension auch für die Einschleifregelung heranzuziehen; im Falle des Überschreitens der Grenze von 25.000 € würde daher kein Pensionistenabsetzbetrag mehr gewährt werden. In gleicher Weise ist nach Ansicht des UFS auch bei der Frage vorzugehen, ob bei geringen in Österreich zu versteuernden Einkünften eine Negativsteuer für den Alleinerzieherabsetzbetrag gutzuschreiben ist. Auch hier sind die ausländischen Pensionsbezüge für Berechnungszwecke inländischen Einkünften gleichzustellen.

Bild: © Klaus Eppele - Fotolia

Oktober 2011
Kategorien: Klienten-Info