Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

Startseite

Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

LERNEN SIE UNS KENNEN

Vereinbaren Sie hier ein kostenloses Erstgespräch

Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Pendlerrechner

Verbesserter Pendlerrechner online

In der KI 04/14 haben wir über die Einführung des Pendlerrechners berichtet, welche auch mit so manchen Anfangsschwierigkeiten verbunden war. Eine überarbeitete Version des Pendlerrechners („Pendlerrechner 2.0”) steht nun online zur Verfügung. Berücksichtigt sind dabei nunmehr beispielsweise auch die Einbindung von Park & Ride-Anlagen, längere PKW-Reisezeiten zu Hauptverkehrszeiten usw.

In diesem Zusammenhang ist auch die Pendlerverordnung geändert worden: die Frist zur Abgabe eines Ausdruckes aus dem Pendlerrechner beim Arbeitgeber zur Geltendmachung der Pendlerförderung wurde auf 30.9.2014 erstreckt, die Aufrollung des Lohnzahlungszeitraumes durch den Arbeitgeber hat bis 31.10.2014 zur erfolgen. Wenn beim Pendlerrechner 2.0 ein für den Arbeitnehmer im Vergleich zur Vorversion vorteilhafteres Ergebnis erzielt wird, so kann der Ausdruck des Pendlerrechners erneut beim Arbeitgeber abgegeben werden. Überdies wurden Berechnungskriterien des Pendlerrechners für flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitkräfte sowie weitere Kriterien angepasst. Zusätzliche Informationen zum Pendlerrechner 2.0 sind unter https://www.bmf.gv.at/top-themen/pendlerrechner-2.0-start.html abrufbar.

Bild: © Fineas - Fotolia

Juli 2014
Kategorien: Klienten-Info