Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Parkplatz

Kosten für Parkplatz sind keine zusätzlichen Werbungskosten

Die Kosten für die Anmietung eines Parkplatzes in der Nähe des Arbeitsplatzes können trotz ausschließlicher beruflicher Veranlassung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. In der von dem UFS getroffenen Entscheidung (GZ RV/2526-W/09 vom 19.1.2010) wurde ein Parkplatz in der Nähe von der 12 km vom Wohnort entfernten Arbeitsstätte angemietet und während der Arbeitszeit (unter der Woche) zur Abstellung des PKW verwendet. Die mit der Parkplatzmiete verbundenen Kosten können nicht als Werbungskosten steuerlich angesetzt werden, da die Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits durch dem pauschalen Verkehrsabsetzbetrag abgegolten werden. Der Verkehrsabsetzbetrag betrifft Fahrtkosten im Allgemeinen und deckt nicht nur Treibstoffkosten und Straßengebühren ab, sondern alle mit der Fahrt zusammenhängenden Kosten und somit auch Parkgebühren, Mietkosten für einen Parkplatz und Garagierungskosten. Die Kosten für einen PKW-Abstellplatz können demnach nicht herausgelöst betrachtet und zusätzlich geltend gemacht werden.

Bild: © nmann77 - Fotolia

April 2010