Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Mitarbeitervorsorgekasse

Wichtige Termine 2011 im Überblick

Zitierweise: kursiv: Neu 2011; (KI MM/JJ): Ausgabe der Klienten-Info

Ab 1. Jänner

  • Verschärfungen im Finanzstrafgesetz und Ausweitung der Betrugsbekämpfung (KI 10/10)
  • Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2009 und 2010
  • Anhebung der Umsatzgrenze i.Z.m. vierteljähriger Umsatzsteuervoranmeldung auf 100.000 € (KI 06/10)
  • Erhöhung PV-Beitrag: Der Beitragssatz in der Pensionsversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung wird von 16,25% auf 17,5% angehoben

Bis 15. Jänner

  • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2010 für geringfügig Beschäftigte

Bis 31. Jänner

  • Übermittlung Jahreslohnzettel 2010 (L 16) in Papierform
  • Meldung der Honorare 2010 (E 18) in Papierform

Bis 15. Februar

  • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2010

Bis 28. Februar

  • ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2010 (L 16 und E 18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher
  • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten

Bis 31. März

  • Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2010
  • Verlängerte Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2009

Bis 30. April

  • Einreichung der Steuererklärungen 2010 in Papierform

Bis 30. Juni

  • Einreichung der Steuererklärungen 2010 FinanzOnline
  • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2010 aus Nicht-EU-Ländern

Ab 1. Juli

  • Überprüfung UID-Nummern zwingend elektronisch (FinanzOnline)

Bis 30. September

  • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2010 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
  • Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2010
  • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
  • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2010

Ab 1. Oktober

  • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KöSt 2010

Bis 31. Oktober

  • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

Bis 31. Dezember

  • Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen (gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2007 beginnen)
  • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2006 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
  • Schriftliche Meldung an die Gebietskrankenkasse für jährliche Zahlung der Mitarbeitervorsorgekasse-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2012

Bild: © Markus Bormann - Fotolia

Januar 2011
Kategorien: Klienten-Info