Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Mietrechtliche Richtwerte

Neue mietrechtliche Richtwerte seit 1. April 2012

Ende März wurden die ab dem 1. April 2012 anzuwendenden mietrechtlichen Richtwerte kundgemacht. Diese gelten bis zum 31.3.2014 und betragen pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat je Bundesland:

Bundesland

Ab 1.4.2012
(in /m2)

Bis 1.4.2012
(in /m2)

Burgenland

4,70

4,47

Kärnten

6,03

5,74

Niederösterreich

5,29

5,03

Oberösterreich

5,58

5,31

Salzburg

7,12

6,78

Steiermark

7,11

6,76

Tirol

6,29

5,99

Vorarlberg

7,92

7,29

Wien

5,16

4,91

Die Richtwerte gelten für die Neuvermietung von Wohnungen, die unter das Richtwertsystem fallen. Bei bestehenden Richtwertmietverträgen kann die Wertanpassung unter Einhaltung der 14-tägigen Verständigungsfrist frühestens ab dem auf das mietrechtliche Wirksamwerden folgenden Zinstermin geltend gemacht werden. Bedeutung haben die Richtwerte auch im Zusammenhang mit Dienstwohnungen (Sachbezug). Die oben angeführten Richtwerte 2012 sind demnach ab 2013 für die Sachbezugsbewertung heranzuziehen. Für das Jahr 2012 gelten für Sachbezüge noch die niedrigeren Werte, denn es ist jeweils der am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert als Sachbezugswerte für eine kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellte Wohnung maßgebend.

Bild: © Tatesh - Fotolia

Mai 2012