Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Master File

Kurz-Info: Meldepflicht für den Country-by-Country Report bis 31.12.2016

Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) sieht neben der Erstellung bzw. Bereitstellung von Master File und Local File für besonders große Konzerne (konsolidierter Konzernvorjahresumsatz von mindestens 750 Mio. €) die Verpflichtung zur Erstellung des Country-by-Country Reports (CbC-Report) vor. Obwohl die Abgabe des CbC-Reports grundsätzlich die Konzernobergesellschaft betrifft, sind österreichische Unternehmen, die Teil eines solch großen Konzerns sind, von einer Meldepflicht betroffen. Sie müssen nämlich gem. § 4 VPDG bis zum 31.12.2016 melden, welche (ausländische) Konzern(ober)gesellschaft den CbC-Report erstellen wird. Der CbC-Report soll zwischen den Finanzverwaltungen der für den Konzern relevanten Länder ausgetauscht werden und enthält zusätzliche Informationen, welche den nationalen Steuerbehörden die Auswahl der zu prüfenden Unternehmen erleichtern soll. Das BMF hat nunmehr das Formular „VPDG 1 - Mitteilung zur länderbezogenen Berichterstattung gemäß 4 Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG)“ veröffentlicht. Wichtig ist, dass jede österreichische Gesellschaft, welche Teil einer solchen multinationalen Unternehmensgruppe ist, dieser Meldepflicht nachkommen muss. Selbst dann, wenn die Umsatzerlösschwelle von 50 Mio. € nicht überschritten wurde und somit keine Verpflichtung zur Erstellung von standardisierter Verrechnungspreisdokumentation (z.B. österreichisches Local File) besteht.

Bild: © sergign - Fotolia

Dezember 2016
Kategorien: Klienten-Info