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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Lohnsteuer-Wartungserlass

Änderung der steuerlichen Bewertung von Dienstwohnungen ab 2009

Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, liegen steuerpflichtige Einnahmen des Arbeitnehmers vor. Ein solcher Sachbezug ist grundsätzlich mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen.

Regelung bis 2008:

§ 2 der Sachbezugsverordnung sah für die Bewertung von Dienstwohnungen bislang konkrete Quadratmeterpreise vor, die auch die üblichen Betriebskosten beinhalteten. Die Quadratmeterpreise waren dabei einerseits vom Baujahr und andererseits von der Kategorie des Wohnraumes (Dienstwohnungen für Hausbesorger, andere Dienstwohnungen sowie Wohnungen in Eigenheimen und Einfamilienhäusern) abhängig und reichten monatlich von 0,94 € bis 3,27 € pro Quadratmeter. Wurde die Dienstwohnung vom Arbeitgeber hingegen angemietet, waren in aller Regel 75% der tatsächlichen Miete (samt Betriebskosten) als steuerpflichtiger Sachbezug anzusetzen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH 30.9.2008, V 349, 350/08) hat § 2 der Sachbezugsverordnung im Herbst 2008 mit Wirkung ab Ablauf des 31. Dezember 2008 als gesetzwidrig aufgehoben. Der VfGH begründete dies u.a. damit, dass die in der Verordnung festgelegten Quadratmeterpreise für Dienstwohnungen im Betriebsvermögen des Arbeitgebers weit unter der ortsüblichen Miete lagen. Für solche Dienstwohnungen müsste laut VfGH ein Sachbezugswert angesetzt werden, der im Durchschnitt dem für angemietete Wohnungen entspricht.

Regelung ab 2009:

Die Finanzverwaltung hat auf die Entscheidung des VfGH u.a. mit einer Änderung der Rz 149ff der LStR reagiert (Lohnsteuer-Wartungserlass vom 10. Dezember 2008). Ab 1. Jänner 2009 sind für Dienstwohnungen je nach Bundesland unterschiedliche Sachbezugswerte anzusetzen. Diese reichen in 2009 inklusive Betriebskosten von 4,31 € (Burgenland) bis 7,26 € (Vorarlberg) je Quadratmeter und werden künftig jährlich angepasst. Werden die Heizkosten vom Arbeitgeber getragen, erhöht sich der maßgebliche Quadratmeterwert um 0,58 €. Für die pauschale Ermittlung des Sachbezugswertes sind weder die Lage noch die Größe der Wohnung maßgeblich. Es ist auch unbeachtlich, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert ist.

Die Quadratmeterwerte vermindern sich für Wohnungen, die den Standard der mietrechtlichen Normwohnung nicht erreichen, um 30%. Bei
Dienstwohnungen für Hausbesorger, Hausbetreuer und Portiere sind die Werte um (weitere) 35% zu vermindern, sofern die Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird. Trägt der Arbeitnehmer die Betriebskosten selbst, sind die Quadratmeterwerte um 25% zu reduzieren.

Die pauschalen Quadratmeterwerte sind laut Rz 152 der LStR zwingend mit dem um 25% reduzierten üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes zu vergleichen. Ist dieser Vergleichswert um mehr als 50% niedriger oder um mehr als 100% höher als der Quadratmeterwert im jeweiligen Bundesland, ist der um 25% verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen.

Wird der Wohnraum vom Arbeitgeber gemietet, sind die pauschalen Quadratmeterwerte mit der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete samt Betriebskosten (aber ohne Heizkosten) zu vergleichen. Der höhere Wert ist anzusetzen.

Für Wohnungen, die bereits in 2008 Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wurden, gilt für 2009 bis 2011 eine Übergangsregelung, um einen sprunghaften Anstieg der Abgabenbelastung zu vermeiden. Der Sachbezugswert steigt laut dieser Regelung in 2009 um 25% der Erhöhung an (2010: 50%, 2011: 75%). Ab 2012 ist sodann der volle Sachbezugswert anzusetzen.

Bild: © gunnar3000 - Fotolia

Februar 2009