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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Leasingvertrag

Einheitliche steuerliche Behandlung von Kleinlastkraftwagen und Kleinbussen im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht


Die in der Klienteninfo 4/2002 kritisierte unterschiedliche Behandlung der genannten Kraftfahrzeuge wurde mit Verordnung BGBL II 2002/193 und BMF-Erlass vom 15. Mai 2002 rückwirkend ab 8. Jänner 2002 (Datum des EuGH-Urteils betreffend Vorsteuerabzug) beseitigt. Entscheidend für die Anwendung des neuen Rechtes ist der Zeitpunkt der
Anschaffung bzw. der Beginn des Leasingvertrages. Je nachdem ob dieser Zeitpunkt vor oder nach dem 8. Jänner 2002 liegt, ergeben sich folgende unterschiedliche steuerliche Auswirkungen:

Nach dem 8. Jänner 2002

- Umsatzsteuer: Die Vorsteuer ist in voller Höhe abzugsfähig.

- Einkommensteuer: Nicht anzuwenden sind: 8-jährige Afa-Nutzungsdauer, Luxustangente sowie Aktivposten bei Leasing.

Vor dem 8. Jänner 2002

- Umsatzsteuer: Der Vorsteuerabzug kann nur für alle nicht rechtskräftigen Fälle in Anspruch genommen werden.
- Einkommensteuer: Es gelten nach wie vor die Einschränkungen der Verordnung BGBL 1996/273 und zwar:
8 Jahre Nutzungsdauer, Luxustangente sowie Aktivposten bei Leasing.

Bild: © gmg9130 - Fotolia

Oktober 2002
Kategorien: Klienten-Info