Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Kursgewinnbesteuerung

Verschiebung der Einhebung der Wertpapier-KESt angekündigt

Seitens des Finanzministeriums wurde angekündigt, das Beginndatum für die Einhebung der Wertpapier-KESt vom 1. Oktober 2011 auf 1. April 2012 zu verschieben. Grund dafür sollen insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken sein, zumal mehrere der künftig zur Abwicklung der Wertpapier-KESt verpflichteten Banken bereits eine Verfassungsbeschwerde eingebracht hatten. Mit der sechsmonatigen Verschiebung des Umstellungszeitpunkts soll verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Angemessenheit des Zeitrahmens für die technische Umsetzung der neu eingeführten KESt-Bestimmungen Rechnung getragen werden.

Seit Jänner 2011 fällt für Gewinne aus Wertpapieren ohne Frist eine 25%ige Steuer an (besteuert werden realisierte Kursgewinne von Aktien, Anleihen, Wertpapier- und Immobilienfonds sowie Derivaten). Zuvor waren die Gewinne aus dem Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Wertpapieren nur innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig.

Bild: © Superingo - Fotolia

Juni 2011
Kategorien: Klienten-Info