Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.
Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.
Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.
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UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Wir steuern
Steuern optimal.
UNTERNEHMENS-
BERATUNG
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Wir helfen Ihnen
zu entscheiden.
Unser Einsatz kennt
keine Grenzen.
ABSCHLUSS-
ERSTELLUNG
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Unsere Abschlüsse
sind aufschlussreich.
Damit Ihre
Rechnung aufgeht
PERSONAL-
VERRECHNUNG
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Ihre Mitarbeiter
sind unser Job
WIRTSCHAFTS-
PRÜFUNG
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Wir legen mehr Wert
auf Mehrwert.
Unsere Beratung.
Ihr Erfolg.
Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.
Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.
Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.
An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.
Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.
AKTUELLES
Artikel zum Thema: Kommunalsteuer
Steuertermine
Jänner | |
Fälligkeiten | |
15.1. | USt für November 2023 |
Fristen und Sonstiges | |
Ab 1.1. | Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht |
Bis 15.1. | Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2023 für geringfügig Beschäftigte |
Februar | |
Fälligkeiten | |
15.2. | USt für Dezember 2023 bzw. 4. Quartal |
29.2. | Pflichtversicherung SVA |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 1.2. | Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2023 (E18) in Papierform |
Bis 15.2. | Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2023 |
Bis 15.2. | Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2023 (pro Registrierkasse) |
29.2. | Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA |
29.2. | Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten |
29.2. | Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt) |
März | |
Fälligkeiten | |
15.3. | USt für Jänner |
Fristen und Sonstiges | |
31.3. | Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2023 bei Stadtkasse/Gemeinde |
April | |
Fälligkeiten | |
15.4. | USt für Februar |
Fristen und Sonstiges | |
30.4. | Abgabe der Steuererklärungen 2023 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO |
Mai | |
Fälligkeiten | |
15.5. | USt für März bzw. 1. Quartal |
31.5. | Pflichtversicherung SVA |
Juni | |
Fälligkeiten | |
17.6. | USt für April |
Fristen und Sonstiges | |
30.6. | Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2023 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline |
30.6.. | Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2023 aus Nicht-EU-Ländern |
Juli | |
Fälligkeiten | |
15.7. | USt für Mai |
August | |
Fälligkeiten | |
16.8. | USt für Juni bzw. 2. Quartal |
31.8. | Pflichtversicherung SVA |
September | |
Fälligkeiten | |
16.9. | USt für Juli |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 30.9. | Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2023 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline) |
Bis 30.9. | Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 30.9. | Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2023 |
Bis 30.9. | Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer |
Oktober | |
Fälligkeiten | |
15.10. | USt für August |
Fristen und Sonstiges | |
Ab 1.10. | Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2023 |
Bis 31.10. | Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides |
November | |
Fälligkeiten | |
15.11. | USt für September bzw. 3. Quartal |
30.11. | Pflichtversicherung SVA |
Dezember | |
Fälligkeiten | |
16.12. | USt für Oktober |
Fristen und Sonstiges | |
Bis 31.12. | Schriftliche Meldung an ÖGK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte |
Bis 31.12. | Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2019 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab |
31.12. | Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft |
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