Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Kommanditist

Achtung vor Sozialversicherung und pensionsschädlichen Einkünften bei Kommanditbeteiligungen!

Eine reine Kapitalbeteiligung von Kommanditisten führt grundsätzlich zu keiner Sozialversicherungspflicht nach dem GSVG. Eine solche tritt jedoch bei Überschreiten der Versicherungsgrenze von jährlich 4.292,88 € dann ein, wenn zusätzlich zur Kapitalbeteiligung eine Erwerbstätigkeit in der Gesellschaft ausgeübt wird. Von einer Erwerbstätigkeit ist dann auszugehen, wenn ein über die Hafteinlage hinausgehendes unternehmerisches Risiko eingegangen wird und/oder eine Geschäftsführungsposition (oder sonstige Mitarbeit) in der Gesellschaft eingenommen wird. Eine weitere Verschärfung hat die Entscheidung des VwGH (vom 11.9.2008, GZ 2006/08/0041) gebracht, der eine Erwerbstätigkeit bereits dann unterstellt, wenn der Kommanditist auch Mehrheitsgesellschafter der Komplementär-GmbH ist. In diesem Fall kommt ihm – unabhängig von einer operativen persönlichen Tätigkeit in der Gesellschaft – eine entscheidende Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft zu. Die tatsächliche Ausübung dieser Einflussmöglichkeit ist nach Auffassung des VwGH nicht erforderlich. Erzielt ein solcher Kommanditist daher Einkünfte aus der Kommanditbeteiligung über die Versicherungsgrenze hinaus, dann führt dies zur Beitragspflicht als „neuer Selbständiger“ nach dem GSVG und kann auch schädliche Konsequenzen in Hinblick auf eine allfällige Frühpension haben.

Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia

April 2009