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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Kinderbeihilfe

Erfolgte Kürzungen bei Familienbeihilfe nicht verfassungswidrig

Bekanntlich wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 seit Beginn des Jahres die Altersobergrenze für die Auszahlung der Familienbeihilfe auf 24 Jahre bzw. in Ausnahmefällen auf 25 Jahre herabgesetzt. Darüber hinaus wurde auch die erst im Jahr 2008 eingeführte 13. Familienbeihilfe gestrichen und durch ein „Schulstartgeld“ von 100 € im September für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren ersetzt. Die beim VfGH eingebrachten Beschwerden wurden nun von diesem behandelt. Der VfGH hat dabei zum Ausdruck gebracht, dass er in den Maßnahmen keine verfassungswidrige Vorgehensweise sieht und diese im Rahmen des zulässigen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegen. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, neben der in 12 Teilbeträgen ausbezahlten Familienbeihilfe Sonderzahlungen für bestimmte Monate vorzusehen. Es sei allerdings nicht unsachlich, wenn er davon ausgeht, dass in der Altersgruppe der Sechs- bis Fünfzehnjährigen (im Wesentlichen also die Gruppe der Pflichtschüler) bei Schulbeginn typischerweise ein besonderer Mehraufwand entsteht, der durch die allgemein altersabhängige Staffelung der Familienbeihilfe nicht hinreichend berücksichtig wird.

Bild: © pressmaster - Fotolia

August 2011
Kategorien: Klienten-Info