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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Haustier

Therapiehunde als steuerliche Ausgabe

Grundsätzlich gilt die Anschaffung und das Halten von Haustieren als privat veranlasst und ist damit steuerlich nicht zu berücksichtigen. In gewissen Konstellationen kann jedoch der Hund nicht nur ein treuer Freund sein, sondern auch beim „Steuer-Sparen“ helfen. Voraussetzung dafür ist die Notwendigkeit für die berufliche Tätigkeit. Im Falle einer Heilpädagogin hat der UFS (3.6.2009, RV/1210-W/09) die Kosten für ihre zwei ausgebildeten Therapiehunde, welche die Steuerpflichtige zunächst im Rahmen der Behindertenbetreuung und danach zur Ausbildung von Pflegekräften zum Einsatz gebracht hat, steuerlich anerkannt. Abzugsfähig sind demnach die Kosten für Futter, Training, Tierarzt, usw. Hinsichtlich der Kosten für die Futtermittel hat der UFS es als ausreichend erachtet, dass die Höhe der Aufwendungen insgesamt glaubhaft gemacht werden kann (z.B. Kosten je täglicher Futterration). Ein belegmäßiger Nachweis war nicht erforderlich. Derartige steuerliche Abzugsposten können sowohl bei selbständiger als auch bei nichtselbständiger Tätigkeit anfallen. Bei einer Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit von Ausgaben keine Voraussetzung für deren Abzugsfähigkeit. Sie stellt aber ein deutliches Indiz für die berufliche Veranlassung dar und zwar auch dann, wenn der Dienstgeber die Kosten nicht ersetzt. Erfolgt ein teilweiser Ersatz der Kosten, ist dieser selbstverständlich bei der Geltendmachung der Ausgaben mindernd zur berücksichtigen.

Bild: © dusk - Fotolia

August 2009
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info