Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

Startseite

Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

LERNEN SIE UNS KENNEN

Vereinbaren Sie hier ein kostenloses Erstgespräch

Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Gratiskonto

Gratiskonto kein Sachbezug bei Mitarbeitern einer Bank

Eine unlängst ergangene Entscheidung des VwGH (GZ 2010/13/0196 vom 21.5.2014) hat zum Ergebnis gebracht, dass Gratiskonten und andere vergünstigte Bankdienstleistungen (kostenlose Bankomatkarte, kostenloses E-Banking usw.) für Mitarbeiter bei einer Bank bei diesen keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug darstellen. Die im Rahmen einer Prüfung von der Finanzverwaltung vertretene Sichtweise, dass ein Sachbezug von jährlich 72 € pro Mitarbeiter zu versteuern sei, wurde vor allem vom VwGH deshalb nicht anerkannt, da Banken auch anderen Kunden (die keine Mitarbeiter sind) regelmäßig eine erheblich reduzierte oder gar kostenfreie Kontoführung einräumen und daher die Mitarbeiter wie auch andere Fremdkunden bei einer anderen Bank u.U. vergleichbare Konditionen bzw. Vergünstigungen erhalten hätten.

Für den Fall eines erheblichen betrieblichen Interesses an einer Vorteilsgewährung liegt nach der ständigen ertragsteuerlichen Rechtsprechung dann kein geldwerter Vorteil vor, wenn die Inanspruchnahme im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Ein Interesse aus Sicht der Mitarbeiter war eben deshalb nicht ableitbar, da ihnen auch bei anderen Banken eine unentgeltliche oder vergleichbar reduzierte Kontoführung offen gestanden wäre. Ein Interesse der Bank als Arbeitgeberin besteht u.a. schon darin, dass die Mitarbeiter ihre Konten nicht bei einem Konkurrenzinstitut führen. Somit war im gegenständlichen Fall von einem ausschließlichen betrieblichen Interesse auszugehen und ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug zu verneinen.

Die steuerliche Entscheidung deckt sich damit auch mit der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung. Hier hat der VwGH bereits im November 2013 (GZ 2012/08/0164 vom13.11.2013) festgehalten, dass der Vorteil aus Gratiskonten nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt zählt.

Bild: © dusk - Fotolia

August 2014
Kategorien: Klienten-Info