Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.
Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.
Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.
LERNEN SIE UNS KENNEN
Vereinbaren Sie hier ein kostenloses Erstgespräch
UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Wir steuern
Steuern optimal.
UNTERNEHMENS-
BERATUNG
UNTERNEHMENS-
BERATUNG
Wir helfen Ihnen
zu entscheiden.
Unser Einsatz kennt
keine Grenzen.
ABSCHLUSS-
ERSTELLUNG
ABSCHLUSS-
ERSTELLUNG
Unsere Abschlüsse
sind aufschlussreich.
Damit Ihre
Rechnung aufgeht
PERSONAL-
VERRECHNUNG
PERSONAL-
VERRECHNUNG
Ihre Mitarbeiter
sind unser Job
WIRTSCHAFTS-
PRÜFUNG
WIRTSCHAFTS-
PRÜFUNG
Wir legen mehr Wert
auf Mehrwert.
Unsere Beratung.
Ihr Erfolg.
Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.
Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.
Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.
An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.
Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.
AKTUELLES
Artikel zum Thema: Finanzministerium
Coronavirus: 80% Umsatzersatz während Lockdown - eine Übersicht
Unternehmen, die direkt von den Schließungen betroffen sind, erhalten 80 % ihres Umsatzes bis 800.000 Euro ersetzt
Die wichtigsten Eckpunkte:
Unternehmen, die direkt von den behördlichen Schließungen betroffen sind, erhalten 80 % ihres Umsatzes (Vergleich November 2019) bis 800.000 Euro ersetzt:
- Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten des Jahres 2019, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet.
- Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline (ab 6.11.2020).
- Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unternehmer selbst oder von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter eingebracht werden.
- Der Umsatzersatz kann bis 15. Dezember beantragt werden. Dabei sollen die ersten Antragssteller das Geld bereits in 14 Tagen erhalten.
- Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (aktuell 100 % garantierte Kredite und Landesförderungen sowie NPO-Fonds). Der Fixkostenzuschuss Phase 1 wird nicht gegengerechnet.
- Kurzarbeit und Lieferservices (Gastronomie) werden nicht gegengerechnet.
- Auch Beherbergungsbetriebe mit Geschäftsreisenden sind anspruchsberechtigt.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und eine operative Tätigkeit ausüben.
- Ausgenommen sind Unternehmen bei denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist (gilt nicht für Sanierungsverfahren).
- Arbeitsplatzgarantie: Unternehmen dürfen zwischen 3.11. bis 30.11 keine Kündigung gegenüber Beschäftigten aussprechen.
- Mischbetriebe erhalten den Anteil ihres Umsatzes, der von behördlichen Schließungen betroffen ist, ersetzt (Angabe Prozentsatz).
- Neugründer: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein. Der Mindestersatz liegt bei 2.300 Euro.
- Die Branchenabgrenzung ist im Sinne der ÖNACE-2008-Klassifikation vorzunehmen. (Ihre Önace Zuordnung erhalten Sie von der Statistik Austria mittels einer Klassifikationsmitteilung. Sollten Sie Ihre Klassifikationsmitteilung verlegt haben, wenden Sie sich bitte an Statistik Austria unter )
weiterführende Informationen:
FAQ des Finanzministeriums: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html
Richtlinie: PDF-Download
Liste der direkt betroffenen Branchen nach ÖNACE-2008-Klassifikation: PDF-Download
Quelle: https://news.wko.at/news/oesterreich/Umsatzersatz-Uebersicht-zur-neuen-Richtlinie.html
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
© FUSSEIS Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. | Klienten-Info