Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.
Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.
Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.
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UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Wir steuern
Steuern optimal.
UNTERNEHMENS-
BERATUNG
UNTERNEHMENS-
BERATUNG
Wir helfen Ihnen
zu entscheiden.
Unser Einsatz kennt
keine Grenzen.
ABSCHLUSS-
ERSTELLUNG
ABSCHLUSS-
ERSTELLUNG
Unsere Abschlüsse
sind aufschlussreich.
Damit Ihre
Rechnung aufgeht
PERSONAL-
VERRECHNUNG
PERSONAL-
VERRECHNUNG
Ihre Mitarbeiter
sind unser Job
WIRTSCHAFTS-
PRÜFUNG
WIRTSCHAFTS-
PRÜFUNG
Wir legen mehr Wert
auf Mehrwert.
Unsere Beratung.
Ihr Erfolg.
Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.
Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.
Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.
An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.
Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.
AKTUELLES
Artikel zum Thema: Einzelaufzeichnung
Wichtige Termine 2012 im Überblick
Zitierweise: kursiv: Neu 2012
Ab 1. Jänner
- Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2010 und 2011
- Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
- Berufungszinsen gem. § 205a BAO bei Erfolg im Rechtsmittelverfahren
Bis 15. Jänner
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2011 für geringfügig Beschäftigte
Bis 31. Jänner
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2011 (L 16) in Papierform
- Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2011 (E 18) in Papierform
Bis 15. Februar
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2011
Bis 28. Februar
- ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2011 (L16 und E18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
Bis 31. März
- Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2011
Ab 1. April
- Einhebung der 25% Wertpapier-KESt durch depotführende Bank
Bis 30. April
- Einreichung der Steuererklärungen 2011 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
Bis 30. Juni
- Einreichung der Steuererklärungen 2011 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2011 aus Nicht-EU-Ländern
Bis 30. September
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2011 L1 in Papierform oder FinanzOnline
- Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2011
- Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
- Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2011
Ab 1. Oktober
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2011
Bis 31. Oktober
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
Bis 31. Dezember
- Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr; gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2007 beginnen)
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2007 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
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© FUSSEIS Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. | Klienten-Info