Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: EU

Mittels Herabsetzungsanträgen kann man in den Genuss der seit 2024 verringerten Mindest-KöSt kommen

Im Zuge des Start-Up-Förderungsgesetzes wurde die Mindest-Körperschaftsteuer (KöSt) für die GmbH und die FlexCo ab 1.1.2024 von jährlich 1.750 € auf 500 € reduziert (die Mindest-KöSt hängt am gesetzlichen Mindestkapital, welches von 35.000 € auf 10.000 € reduziert wurde). Zuvor betrug die Mindest-KöSt bei der GmbH grundsätzlich (außer in den ersten zehn Jahren nach Eintritt der Steuerpflicht) 1.750 € jährlich bzw. 437,50 € vierteljährlich. Im Quartal fallen somit nur noch 125 € an Mindest-KöSt an. Um so verwunderlicher war es, dass von der Finanzverwaltung oftmals KöSt-Vorauszahlungsbescheide mit der alten Mindest-KöSt von 437,50 € pro Quartal erlassen wurden. Laut BMF besteht in diesen Fällen keine gesetzliche Grundlage für eine amtswegige oder rückwirkende automatisierte Herabsetzung des Vorauszahlungsbescheides. Es bleibt also nur der Weg, über einen Herabsetzungsantrag einen neuen Vorauszahlungsbescheid mit der neuen Mindest-KöSt zu erwirken.

Bild: © Adobe Stock - Your Hand Please

März 2024
Kategorien: Klienten-Info