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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Campingbus

Normverbrauchsabgabe bei Wohnmobilen

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) stellt einen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Gleichzeitig beinhaltet sie aber auch eine Lenkungsmaßnahme zur Verteuerung von Kraftfahrzeugen mit hohen Verbrauchswerten. Sie fällt beim Kauf von Neufahrzeugen in Österreich an wie auch beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland. Da es bei Wohnmobilen (Reisemobilen) in der Vergangenheit oftmals zu unterschiedlichen Auslegungen in punkto NoVA gekommen ist, soll nun durch einen kürzlich ergangenen BMF Erlass eine einheitliche Vorgehensweise erreicht werden.

Da in den Genehmigungsdokumenten von Wohnmobilen keine Verbrauchsangaben enthalten sind, ist die Höhe der NoVA in Abhängigkeit von dem Wohnmobiltyp zu ermitteln. Es ist dabei zwischen Campingbussen (Kastenwagen) einerseits und Alkovenmodellen, teil- und vollintegrierten Fahrzeugen andererseits, zu unterscheiden. Da bei Campingbussen eine starke Ähnlichkeit zu einem Kombifahrzeug besteht, sind für die NoVA-Ermittlung die Verbrauchswerte dieser Kombimodelle heranzuziehen (Campingbusse unterliegen auch einem dem Kombifahrzeug vergleichbaren Genehmigungsverfahren). Bei Alkovenmodellen, teil- und vollintegrierten Fahrzeugen kommt es zu einem Aufschlag von 15% auf den Verbrauchswert, welcher dem vergleichbaren Kombifahrzeug zugrunde liegt.

Bild: © Kautz15 - Fotolia

September 2011
Kategorien: Klienten-Info