Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Berufskrankheit

Kostendeckung bei Freizeitunfällen

:: Rechtsgrundlagen

- Unfallversicherung (AUVA)
Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber, wenn weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt sind. Diesem Zuschuss steht keine Beitragsleistung gegenüber und wird sowohl bei Arbeits- als auch Freizeitunfällen gewährt.

- Krankenversicherung (GKK)
Bei der Heilbehandlung wird grundsätzlich nicht zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen unterschieden.

:: Kostentragung

- Transport
Bei Bergunfällen zahlt die Krankenkasse jedenfalls nicht die Bergungs- und Beförderungskosten ins Tal (z.B. mit Akja, Schi-Doo etc.). Sehr wohl wird aber der Krankentransport mit dem Rettungswagen in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus übernommen. Hubschrauberkosten werden von der Kasse nur im Falle akuter Lebensgefahr, bzw. wenn der Flugtransport auch bei einem Unfall im Tal notwendig gewesen wäre, bezahlt. Die Kosten des Heimtransportes vom Urlaubsort zum Wohnort übernimmt die Kasse nicht.

- Heilungskosten
Der Krankenhausaufenthalt, die ärztliche Hilfeleistung und Versorgung mit Heilbehelfen werden von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich um Vertragseinrichtungen der Krankenversicherungsträger handelt. Bei Inanspruchnahme von Nichtvertragseinrichtungen leistet die Kasse nur eine Kostenerstattung von 80% des Vertragstarifes.

:: Vorsorgemaßnahmen

Zur Abdeckung der weder von der AUVA noch der GKK übernommen Kosten ist der Abschluss einer privaten Versicherung zu empfehlen. Hiefür bietet sich eine Unfallversicherung, die Mitgliedschaft bei einem alpinen Verein, Beiträge an die Bergrettung etc. an. Die e-card im Reisegepäck ist eine Selbstverständlichkeit.

Bild: © Tatesh - Fotolia

Juni 2007
Kategorien: Klienten-Info