Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Beihilfe

Verlängerung Energiekostenzuschuss - weitere Details

Aufgrund anhaltend hoher Energiepreise ist der Energiekostenzuschuss nach wie vor ein wichtiges Instrument zur Unterstützung betroffener Unternehmen (zur Verlängerung des Energiekostenzuschusses siehe auch Beitrag vom Jänner 2023). In einer Medieninformation des BM für Arbeit und Wirtschaft sind unlängst weitere Details zur praktischen Umsetzung bekannt gemacht worden.

Die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 umfasst das 4. Quartal 2022. Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 1 für Q4 2022 ist von 29. März bis 14. April über den aws Fördermanager möglich. Die Antragsphase geht von 17. April bis 16. Juni 2023.

Der Energiekostenzuschuss 2 ist bekanntermaßen durch einige Neuerungen gegenüber dem Energiekostenzuschuss 1 gekennzeichnet, wie z.B. durch den Wegfall des Kriteriums der Energieintensität in der Stufe 1 und 2 oder durch eine höhere Förderintensität der Mehrkosten sowie neue Fördergrenzen. Der förderfähige Zeitraum des Energiekostenzuschusses 2 ist mit 1.1. bis 31.12.2023 festgelegt. Die Antragstellung soll dabei in zwei Zeiträumen erfolgen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner bis Juni 2023 ist für das 3. Quartal 2023 (August/September) vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 soll das 1. Quartal 2024 (Februar/März 2024) sein - je nach beihilferechtlichen Voraussetzungen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Bild: © Adobe Stock - Zerbor

April 2023
Kategorien: Klienten-Info