Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Automatische Auszahlung

Kurz-Info: Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes

Seit Mai 2015 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass die Familienbeihilfe für ein Kind, welches im Inland geboren wurde - ohne Antrag der Eltern und somit gleichsam automatisch – an die Eltern ausgezahlt wird. Notwendig dafür ist, dass das Finanzamt basierend auf Personenstandsdaten (Standesamt) die Voraussetzungen für das Vorliegen der Familienbeihilfe prüfen kann. Im Idealfall werden die Eltern über den Familienbeihilfeanspruch ihres Kindes informiert und gleichzeitig wird ihnen die Familienbeihilfe wie auch der Kinderabsetzbetrag überwiesen. Sollten dem Finanzamt wichtige Informationen, wie z.B. die Kontodaten, fehlen, so wird dies in dem Informationsschreiben angemerkt. Die Eltern müssen jedoch selbst dann keinen Antrag auf Auszahlung der Familienbeihilfe stellen, sondern lediglich die gewünschten Informationen bereitstellen.

Bild: © sergign - Fotolia

August 2015
Kategorien: Klienten-Info