Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Aufbewahrungspflicht

WiEReG - Vorteile des Compliance Packages

Das BMF hat Mitte Dezember 2021 (GZ 2021-0.881.749 vom 17. Dezember 2021) eine Information veröffentlicht, in welcher typische Anwendungsfälle sowie die Funktionsweise von Compliance Packages erläutert werden. Im Rahmen des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes können Compliance Packages den Aufwand für die betroffenen Parteien erheblich verringern und Prozesse wesentlich beschleunigen.

Mithilfe eines WiEReG-Compliance Package können jene Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind, auf freiwilliger Basis an das Register übermittelt werden und von verpflichteten Unternehmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingesehen und verwendet werden. Kreditinstitute, Finanzinstitute, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte usw. können ihre Verpflichtung zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden aufgrund der Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Basis dieser Dokumente erfüllen.

Typischerweise handelt es sich dabei um zeitaufwändige Prozesse - allein schon bei der Anfrage und Übersendung der Dokumente. Das Compliance-Package bringt hier Vorteile, da bei Einsicht in das Compliance-Package Kosten- und Zeitersparnis erreicht werden kann. Überdies können Rechtsträger durch das Compliance-Package ihre Aufbewahrungspflicht gem. WiEReG im digitalen Wege erfüllen. Durch Verwendung des Compliance Packages kann sich die Kostenersparnis sogar vervielfachen, da auch untergeordnete Rechtsträger ihre Aufbewahrungspflicht im digitalen Wege erfüllen können. Konkret kann ein Compliance-Package eines übergeordneten Rechtsträgers von einer beliebigen Anzahl untergeordneter Rechtsträger durch einen Verweis verwendet werden. Schließlich kann ein Compliance-Package innerhalb des Gültigkeitszeitraums von einem Jahr beliebig oft verwendet werden. Dies bedeutet, dass - keine unterjährigen Änderungen vorausgesetzt - nur einmal jährlich im Rahmen der Durchführung der Sorgfaltspflichten der Rechtsträger zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer dahingehend überprüft werden muss, ob die gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Darüber hinaus müssen nur jene Dokumente und Nachweise erneuert werden, für die besondere Erfordernisse bestehen (etwa die Bestätigung der Geschäftsführung oder Dokumente von ausländischen Ebenen).

Schließlich kann die Einsicht in das Compliance-Package (in der öffentlichen Einsicht ist es sowieso nicht enthalten) im Zuge der Meldung auch auf einen bestimmten Adressatenkreis eingeschränkt werden. So kann das Compliance-Package für Kreditinstitute, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht, freigeschalten werden - darüber hinaus kann die Einsicht direkt beim Rechtsträger oder bei dessen berufsmäßigen Parteienvertreter angefragt werden und im elektronischen Wege freigegeben oder abgelehnt werden.

Bild: © Song_about_summer - stock.adobe.com

Januar 2022
Kategorien: Klienten-Info