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Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: AIA

Begutachtungsentwurf zum Bankenpaket - umfassende Aufhebung des Bankgeheimnisses geplant

Am 12. Mai 2015 wurde der Begutachtungsentwurf zum Bankenpaket veröffentlicht. Der Entwurf sieht einen radikalen Einschnitt in das international umstrittene österreichische Bankgeheimnis für im Inland und im Ausland ansässige Kunden österreichischer Banken vor. Umgekehrt erhalten österreichische Finanzbehörden umfassende Informationen über im Ausland gehaltenes Vermögen von in Österreich Steuerpflichtigen. Damit folgt Österreich dem internationalen Trend zum „gläsernen Bürger“ im Kampf gegen Steuerhinterziehung.

Das Bankenpaket besteht im Wesentlichen aus 3 Teilen, welche nachfolgend dargestellt werden:

Kontenregistergesetz

Das Kontenregistergesetz sieht vor, dass ein zentrales Kontenregister beim BMF geschaffen werden soll, an das die österreichischen Banken alle Konten (inkl. Sparbücher und Bausparkonten) und Depots melden müssen. Dies betrifft sowohl Konten von In- als auch von Ausländern. Die Meldung umfasst Informationen über den Kontoinhaber (natürliche Person oder Unternehmen), vertretungsbefugte Personen sowie die Kontonummer. Erträge oder Kontosalden sind im Zuge dessen (vorerst) nicht zu melden. Das Kontenregister soll die Arbeit von Gerichten und Finanzbehörden beim Kampf gegen die Steuerhinterziehung unterstützen.

Eine komplette Öffnung der Konten soll in folgenden Fällen möglich sein:

  1. Für die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte für strafrechtliche Zwecke.
  2. Für finanzstrafrechtliche Zwecke überdies für die Finanzstrafbehörden und das Bundesfinanzgericht.
  3. Für abgabenrechtliche Zwecke für die Abgabenbehörden des Bundes und das BFG wenn es im Interesse der Abgabenerhebung zweckmäßig und angemessen ist.

Mit dieser Regelung bekommt auch die Abgabenbehörde, ohne dass es einer richterlichen Genehmigung bedarf, Zugriff zu den Kontendaten. Von Seiten der Finanz wird diese Möglichkeit damit relativiert, als dass ein Zugriff nur dann möglich sein soll, falls vom Steuerpflichtigen die Zusammenarbeit verweigert wird und die notwendigen Unterlagen etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen nicht zur Verfügung gestellt werden. Dieser Gesetzesentwurf wird derzeit schon heftig sowohl von Datenschützern als auch von politischer Seite als zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger kritisiert. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf tatsächlich so umgesetzt wird.

Kapitalabfluss-Meldegesetz

Flankierend zum Kontenregistergesetz soll für natürliche Personen das Kapitalabluss-Meldegesetz geschaffen werden. Es soll sogenannte „Abschleicher“ erfassen, nämlich Bankkunden, die - um eine Nachvollziehbarkeit der Vermögensherkunft zu erschweren oder sich dem Register zu entziehen - entweder ihr Vermögen aus Österreich abziehen, eine Schenkung vornehmen oder schlichtweg ihr Vermögen ausgeben. Damit wird der Finanz auch zur Kenntnis gebracht, wenn sich Bankkunden etwa ein neues Auto kaufen oder ihr Haus renovieren. Überweisungen, zwischen denen es offenkundig eine Verbindung gibt, sollen zusammengefasst werden. Die Meldung soll (rückwirkend) für Vermögensabflüsse ab 50.000 € durch die Bank vorzunehmen sein.

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG zum internationalen Austausch von Kontendaten

Mit dem GMSG soll der weltweite „Automatische Informationsaustausch“ (AIA) in österreichisches Recht umgesetzt werden. Analog zu FATCA, bei dem ausländische Banken oder Finanzbehörden der US-amerikanischen Finanzbehörde (IRS) Informationen über US-Steuerpflichte liefern, sollen ab 2017 österreichische Banken Kunden- und Kontodaten sammeln und an das österreichische BMF übermitteln, das die Informationen dann an die teilnehmenden Staaten (derzeit über 90) weiterleitet. Gleichzeitig erhalten die österreichischen Finanzbehörden auch die Kontodaten von österreichischen Kunden, die ihr Vermögen auf ausländischen Konten und Depots halten. Gemeldet werden neben Erträgen (Dividenden, Zinsen, Veräußerungserlösen) auch die Konto- und Depotsalden sowie Informationen zu bestimmten Versicherungen. Am AIA nehmen alle Staaten der EU teil sowie die meisten Industriestaaten und Steueroasen (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Singapur, Cayman Island). Somit erhalten Steuerbehörden weltweit Kontoinformationen über steuerpflichtige natürliche Personen oder Unternehmen (inkl. Vermögen, die über Stiftungen oder Trusts gehalten werden).

Wir werden Sie über den weiteren Gesetzwerdungsprozess informieren.

Bild: © Tatesh - Fotolia

Juni 2015
Kategorien: Klienten-Info