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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

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Steuerliche Absetzbarkeit von Unfällen am Arbeitsweg

Bei einem eigenverschuldeten Verkehrsunfall sind die Kosten für die Reparatur des eigenen Autos regelmäßig selbst zu tragen (keine Versicherungsdeckung). Wenn ein solcher Verkehrsunfall auf dem Hinweg bzw. Rückweg vom Arbeitsplatz passiert, stellt sich jedoch die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit.

Eine jüngst ergangene Entscheidung des VwGH (GZ 2009/13/0015 vom 19.12.2012,) hat diesbezüglich eine positive Klarstellung gebracht. Bestätigt wird die bisherige Rechtsprechung, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehören und daher als beruflich veranlasst gelten. Im Falle eines bloß leichten Verschuldens können daher die durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit der Kosten wird auch durch den Verkehrsabsetzbetrag nicht eingeschränkt, da dieser nur die typischerweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angefallenen Kosten betrifft und die Kosten eines Unfalls (Gott sei Dank) eben nicht zu den typischen Kosten zählen. Wie der VwGH weiters ausführt kommt es bei der Frage der Absetzbarkeit von Unfallkosten - anders als beispielsweise für die Geltendmachung des (großen) Pendlerpauschales - auch nicht darauf an, ob die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar gewesen wäre. Im konkreten Fall pendelte der Steuerpflichtige von St. Pölten nach Wien und hatte seine Wohnung sogar in der Nähe des Bahnhofs.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia

April 2013
Kategorien: Klienten-Info