Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

Themen-Index

Artikel zum Thema: Rauchverbot

Kurz-Info: Verletzung der Kennzeichnungspflicht von Rauchverboten ab 1. Jänner 2007 strafbar

Die Verletzung dieser seit 1. Jänner 2005 bestehenden Verpflichtung in Funktionsräumen (z.B. Verhandlungsräumen) und in öffentlichen Räumen (z.B. Geschäftslokalen) ist ab sofort mit einer Verwaltungsstrafe bis € 720,- sanktioniert. Ausnahmen bestehen für das Gastgewerbe und bei Veranstaltungen (z.B. Bälle).

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia

Januar 2007