Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

Themen-Index

Archiv

Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände und -guthaben 2005

Ab 1. Oktober 2006 sind für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2005 3,97% Anspruchszinsen fällig. Auf Grund der aktuellen Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,67% beträgt ab 11. Oktober 2006 der Zinssatz für Stundungszinsen 7,17% , Aussetzungszinsen 4,67% sowie Anspruchszinsen 4,67%. Die Zinsen werden aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- übersteigen. Sie können durch Anzahlung vermieden werden. Die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung gewährleistet jedoch nicht eine Vermeidung der Zinsen, da eine etwaige Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geht. Für den Vorschreibungszeitraum besteht aber eine Obergrenze von 48 Monaten. Steuerguthaben werden gleichfalls mit 4,67% verzinst, woraus eine attraktive KESt-freie Verzinsung resultiert. Nachforderungs- und Gutschriftszinsen sind lt. Rz 4852 EStR steuerneutral.

Oktober 2006
Kategorien: Klienten-Info