Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Aktuelles

Kurz-Info: Wieder 10% Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen

Am 21. März 2018 hat der Nationalrat beschlossen, den Umsatzsteuersatz auf Leistungen von Beherbergungs- und Campingumsätzen von 13% auf 10% zu senken. Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 war der Steuersatz für die Beherbergung erst von 10% auf 13% angehoben worden. Eine komplexe Aufteilung eines pauschalen Entgelts für Beherbergung (bisher 13%) und Verköstigung (weiterhin 10%) war die Folge. Durch die jüngste Gesetzesänderung wurde die umsatzsteuerliche Behandlung für "Nächtigungen" wieder etwas vereinfacht, da nun der 10%ige Steuersatz auf beide Leistungskomponenten anwendbar ist. Die Steuersatzsenkung soll aber nicht nur der Verwaltungsvereinfachung dienen, sondern auch die Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus verbessern.

Der wieder ermäßigte Steuersatz von 10% ist jedoch nicht sofort anwendbar, sondern erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden bzw. sich danach ereignen. Wer sich nun auf den günstigeren Steuersatz für die nächste Urlaubssaison gefreut hat, muss sich noch bis zum Winterurlaub 2018/19 gedulden.

Bild: © John Hurst - Fotolia

April 2018