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Die EU-Meldepflicht – für Sie noch eine große Unbekannte?

Online-Seminar am 15. Oktober 2020

Die EU-Meldepflicht –
für Sie noch eine große Unbekannte?

Online-Seminar am 15. Oktober 2020

Seit Juli 2020 ist sie fester Bestandteil bei Unternehmen (= Steuerpflichtigen) mit grenzüberschrei­tenden Beziehungen – und zieht dabei alle involvierten Parteien in die Verantwortung.

Lassen Sie sich von uns das Thema praxisnahe anhand von zahlreichen Beispielen näherbringen!

Online-Seminar-Termin
Donnerstag, 15. Oktober 2020 von 9:00 bis 11:00 Uhr

Sie haben noch keinen Bezug zu diesem Thema, sind aber grenzüberschreitend tätig? Dann möchten wir Ihnen dringend empfehlen, sich näher mit der neuen Meldeverpflichtung zu befassen.

Gemäß dem EU-Meldepflichtgesetz sind in Österreich seit 1. Juli 2020 bestimmte grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen – sogenannte DAC6-meldepflichtige Gestaltungen – binnen 30 Tagen an das Finanzamt zu melden. Zusätzlich müssen auch „Altfälle“ (vorgenommene meldepflichtige Gestaltungen im Zeitraum 25. Juni 2018 bis 30. Juni 2020) im Rahmen einer Erstmeldung gemeldet werden. Grenzüberschreitende Tätigkeiten mit nur umsatzsteuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen oder Aktivitäten rein innerhalb Österreichs sind von der Meldepflicht nicht betroffen.

Eine Verletzung der Meldepflicht stellt eine Finanzordnungswidrigkeit iSd FinStrG dar, die mit einer Geldstrafe bis zu EUR 50.000 bestraft wird. Schulen Sie deshalb Ihren Spürsinn, sodass Sie rechtzeitig jene Situationen erkennen, die eine Meldepflicht auslösen. Denn sobald ein solcher Fall eintritt, haben Sie nur 30 Tage Zeit für eine Meldung, für Steuergestaltungen in den letzten beiden Jahren (ab dem 25.06.2018) nur noch bis zum 31.10.2020.

Nach derzeitigen Informationen ist mit finanzstrafrechtlichen Sanktionen ab 31. Oktober 2020 zu rechnen – bis dahin sollten Sie in Ihrem Unternehmen jedenfalls die erforderlichen Prozesse für die Umsetzung der EU-Meldeverpflichtungen implementiert haben.

Auch wenn Sie sich derzeit noch nicht in diesem Thema wiederfinden, so kann es durchaus sein, dass künftige unternehmerische Schritte – ja sogar „steuerschonende“ Gestaltungen im privaten Umfeld – eine Meldepflicht auslösen.

Informieren Sie sich jetzt!

VORTRAGENDE

Mag. Martina Schwandtner LLB.oec.MA, FUSSEIS Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H.

TERMINE

  • Donnerstag, 15. Oktober 2020
    von 9:00 bis 11:00 Uhr

KOSTEN

  • Je Teilnehmer(in) EUR 200,00 zzgl USt
  • Sonderpreis für FUSSEIS-, TREUPART- und POGACAR-Kunden:
    EUR 150,00 zzgl USt
  • Weitere Teilnehmer(innen) desselben Unternehmens zum halben Preis
  • Im Preis inklusive: Broschüre zum Nachlesen

Sie haben an den Terminen keine Zeit oder benötigen weitere Broschüren? Gerne stellen wir eine Broschüre für EUR 40,00 zur Verfügung.

Aufgrund der Corona-Sicherheitsmaßnahmen findet die Veranstaltung als Online-Seminar statt. Wir ersuchen um baldige Anmeldung! Der Live-Link (Skype) und die Folien werden rechtzeitig vor dem Online-Seminarstart per E-Mail an die Teilnehmer gesendet. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.



Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden und kann daher nicht mehr gebucht werden. Anfragen für künftige Veranstaltungen sowie organisatorische Fragen nehmen wir gerne unter entgegen.