Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

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Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben

Mit Erlass vom 13.3.2013 hat das BMF den Vergütungssatz 2013 für die Tätigkeit von Ordensangehörigen mit 2.666 € (Vorjahr: 2.60 €) festgelegt. Dieser Betrag kann als fiktive Betriebsausgabe bei der Ermittlung des Einkommens eines Betriebes gewerblichen Art (BgA) eines Ordens angesetzt werden. Hintergrund dieser fiktiven Ausgabe ist, dass Ordensangehörige in der Regel keine gesonderte Entlohnung für ihre Mitarbeit in den ordenseigenen Betrieben erhalten und somit im Vergleich zu anderen Betrieben aufgrund des fehlenden Lohnaufwandes eine Verzerrung des Betriebsergebnisses stattfinden würde. Der Vergütungssatz von 2.666 € orientiert sich an den - vom Orden getragenen - durchschnittlichen Lebenshaltungskosten der Ordensangehörigen unter Berücksichtigung einer Sozialversicherungskomponente und einer Komponente für die Altersversorgung sowie einem Abschlag für den Privatbereich.

Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia

April 2013
Kategorien: Klienten-Info