Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.
Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.
Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.
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UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Wir steuern
Steuern optimal.
UNTERNEHMENS-
BERATUNG
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Wir helfen Ihnen
zu entscheiden.
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ABSCHLUSS-
ERSTELLUNG
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Unsere Abschlüsse
sind aufschlussreich.
Damit Ihre
Rechnung aufgeht
PERSONAL-
VERRECHNUNG
PERSONAL-
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Ihre Mitarbeiter
sind unser Job
WIRTSCHAFTS-
PRÜFUNG
WIRTSCHAFTS-
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Wir legen mehr Wert
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Unsere Beratung.
Ihr Erfolg.
Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.
Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.
Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.
An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.
Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.
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Keine steuerbegünstigten Prämien für Selbstverständlichkeiten
Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen unterliegen einer begünstigten Besteuerung. Eine Diensterfindung muss aus dem Arbeitsgebiet des Dienstgebers stammen, d.h. zu den dienstlichen Obliegenheiten des Dienstnehmers gehören bzw. muss ihre Entstehung durch die Tätigkeit im Unternehmen wesentlich begünstigt worden sein (z.B. kommt die Anregung zur Erfindung durch die Tätigkeit im Unternehmen). Solche Prämien und Vergütungen werden im Ausmaß eines (zusätzlichen) Jahressechstels wie Sonderzahlungen („Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld“) behandelt und pauschal einer 6%igen Lohnsteuer unterworfen. Wie ein Verbesserungsvorschlag auszusehen hat bzw. wodurch er sich von einer Selbstverständlichkeit unterscheidet, ist logischerweise nicht im Gesetz definiert und auch von Branche bzw. Tätigkeit abhängig. Um Missbrauch zu verhindern ist allerdings vorgesehen, dass Verbesserungsvorschläge Sonderleistungen sein müssen, welche über die Dienstpflichten des Vorschlagenden hinausgehen.
Der VwGH hat dies in seiner Entscheidung vom 25.11.2009 (GZ 2007/15/0181) bekräftigt und ausgeführt, dass bloße Selbstverständlichkeiten nicht schon Verbesserungsvorschläge darstellen. Im Detail ging es um Vorschläge einer Mitarbeiterin aus dem Sekretariatsbereich einer Wirtschaftstreuhandkanzlei, mit denen die Telefonkosten gesenkt und die interne wie externe Kommunikation verbessert und an den Stand der Technik angepasst werden sollte. Selbst wenn die Umsetzung der Vorschläge zu einer Senkung der Kosten im Betrieb geführt hat und nunmehr ein rationellerer Arbeitablauf in der Kanzlei besteht, so konnte der VwGH trotzdem darin keine belohnungswürdigen steuerbegünstigten Verbesserungsvorschläge erkennen, sondern lediglich Selbstverständlichkeiten.
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