Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Archiv

Wichtige Termine 2009 im Überblick

Ab 1. Jänner

  • Steuerreform 2009 – Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie Entlastungen für Familien mit Kindern (KI 01/09)
  • Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke und Entwicklungsarbeit in Höhe von max. 10% des Einkommens (KI 01/09)
  • Die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat werden steuerfrei gestellt (maximal jedoch 86 € pro Monat)
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
  • Änderung der steuerlichen Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug (KI 02/09)
  • Deutschland: Einführung einer der KESt vergleichbaren Abgeltungssteuer (KI 02/09)
  • Pflegegeld: das Pflegegeld der Stufen 1 und 2 steigt um 4%, jenes der Stufen 3 bis 5 um 5% und jenes der Stufen 6 und 7 um 6%
  • URÄG 2008: Berichtspflicht im Anhang von AGs und großen GmbHs (in je nach Größe abgestufter Form) über wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen
  • Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgänge bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2007 und 2008 (KI 12/08)
  • Nichtraucherregelung für die Gastronomie (KI 02/09)
  • Energieausweis für Gebäude (KI 02/09)

Bis 15. Jänner

  • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2008 für geringfügig Beschäftigte

Bis 31. Jänner

  • Übermittlung Jahreslohnzettel 2008 L 16 (Einreichung in Papierform)
  • Meldung der Honorare 2008 E 18 (Einreichung in Papierform)

Bis 15. Februar

  • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2008

Bis 28. Februar

  • ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2008 (L 16 und E 18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher
  • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
  • Keine Studiengebühren ab dem Sommersemester 2009 für Österreicher und EU-Bürger

Bis 31. März

  • Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2008

Bis 30. April

  • Einreichung der Steuererklärungen 2008 in Papierform

Bis 30. Juni

  • Einreichung der Steuererklärungen 2008 FinanzOnline
  • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2008

Bis 30. September

  • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2008 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
  • Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2009

Ab 1. Oktober

  • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KöSt 2008

Bis 31. Oktober

  • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

Bis 31. Dezember

  • Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen
  • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2004 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
  • Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2010
  • Ende für den VSt-Abzug bei Faxrechnungen

 

Bild: © pressmaster - Fotolia

Januar 2009