Steuerberater Ried im Innkreis, Steuerberater Altheim, Steuerberater Linz

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Wir arbeiten für Ihren Unternehmenserfolg.

Mit der umfassenden Kompetenz einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei.
Mit dem Know-how unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit modernster Büro-Infrastruktur an vier Standorten.
Mit höchstem Qualitätsanspruch, mit jahrelanger Erfahrung, mit Effizienz und Innovation.
In Österreich und in aller Welt.

Nutzen Sie unser Wissen. Für Ihren Erfolg.

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Unser Unternehmen wurde vor über 30 Jahren gegründet. Es hat sich seither zu einer überregional tätigen renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei entwickelt. Den Erfolg unseres Unternehmens führen wir auf unseren umfassenden Beratungsansatz zurück, mit dem wir für alle Anforderungen innovative und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.

Wir bieten eine breite Produktpalette an, die weit über das Angebot herkömmlicher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften hinausgeht und auch die Unternehmensberatung einschließt.

Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit. Persönliche Beratung, kurze Reaktionszeiten und Termintreue sind für uns selbstverständlich.

An den Standorten Ried im Innkreis, Altheim, Linz und Peuerbach werden 60 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigt. Zu ihnen zählen Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ihre konsequente Weiterbildung verstehen wir als Eckpfeiler erfolgreicher Beratung.

Auf einer Fläche von ca. 1.500 m² stehen MitarbeiterInnen und Klienten großzügige Büro- und Besprechungsräume mit modernster Infrastruktur zur Verfügung – sie sind die Basis für atmosphärisch angenehme, effiziente Beratungen.

AKTUELLES

Artikel zum Thema: Lohnsteuer-Wartungserlass

Kurz-Info: Aus für den Beschäftigungsbonus

Obwohl erst im Sommer 2017 beschlossen, kommt es mit 1.2.2018 bereits zum Ende des Beschäftigungsbonus, da ab diesem Zeitpunkt keine Neuanträge mehr gestellt werden können. Bis (zum 31.1.2018) rechtzeitig über den AWS-Fördermanager eingebrachte Anträge werden noch bearbeitet und führen weiterhin zur Förderung.

Mit dem Beschäftigungsbonus sollten ja neugeschaffene zusätzliche vollversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, wobei der Zuschuss bis zu drei Jahre lang jeweils einmal jährlich im Nachhinein an den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Das gilt für korrekt eingebrachte Altanträge weiterhin, wobei der Abrechnungsstichtag grundsätzlich ein Jahr nach Anmeldung des für den Erstantrag relevanten Dienstverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse liegt.

Bild: © Superingo - Fotolia

Februar 2018
Kategorien: Klienten-Info